Reisebedingungen Held - Reisen Hess. Oldendorf
Sehr geehrter Kunde,
es liegt uns als Ihr Reiseveranstalter sehr daran, Ihnen eine angenehme Pauschalreise zu bereiten. Dazu haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Klare rechtliche Vorschriften gehören dazu. Wir bitten Sie daher unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die AGB entsprechen den Maßgaben der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und
252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Für Flug- und Schiffsreisen gelten darüber hinaus die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmens.
1. Abschluss des Reisevertrages (Angebot und Annahme)
- Allgemeines: Für alle Buchungsmöglichkeiten (direkt bei Held - Reisen als Reiseveranstalter (nachfolgend: RV), im Reisebüro, telefonisch, online etc.) gilt:
- Grundlage des Angebots sind die Reiseausschrei- bungen, die AGB und die ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen sowie schriftliche Nebenabreden und
- Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über- nommen
- Weicht die Reisebestätigung des RV vom Inhalt der Buchung/Reiseanmeldung ab, gilt dies als neues Angebot, an welches er 10 Tage gebunden ist. Soweit der RV bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat, kann der Kunde inner- halb dieser Bindungsfrist die Annahme durch ausdrück- liche Erklärung oder Anzahlung erklären.
- Bei Optionsbuchungen wird die geplante Reise für die Dauer von 3 Werktagen reserviert. Nach dieser Frist wird die Option automatisch zu einer verbindli- chen Buchung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde kostenfrei auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Reise umbuchen oder kostenfrei von der Reise zurücktreten.
- Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilneh- merzahl und die Stornopauschalen (gem. Art 250 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
- Vermittelte Leistungen: Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeich- neten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der RV lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Bei Vermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor- liegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine ver- einbarte Beschaffenheit fehlt. Der RV als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, einschließlich zu vertretender Buchungsfehler, § 651x BGB, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1) sinngemäß.
- Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schrift- lich, per E-mail, SMS oder Telefax erfolgt, gilt:
- Angebot: Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bie- tet der Kunde dem RV den Abschluss des Pauschal- reisevertrages verbindlich an. Gleichzeitig erklärt der Kunde, die AGB und die weiteren Pflichtinformationen des RV, Formblatt für Pauschalreisen, Sicherungsschein und Datenschutzerklärung erhalten, gelesen und akzep- tiert zu
- Annahme: Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung des RV beim Kunden zustande, entweder in Papierform oder wenn vom Kunden gewünscht in Textform auf einem dauerhaften Datenträger mit der Möglichkeit zur unveränderbaren Aufbewahrung oder
- Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
- Allgemeines: Die zur Durchführung der elek- tronischen Buchung angebotene Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde wird vom System selbsterklärend und erläuternd automatisch durch die elektronische Buchung geführt. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende
Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV gespei- chert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
- Angebot: Mit Betätigung der Schaltfläche „zah- lungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages nur verbindlich an, wobei dies nur möglich wird, wenn er vorab bestätigt, dass er die AGB und die weiteren Pflichtinformationen des RV, Formblatt für Pauschalreisen, Datenschutzerklärung, Sicherungsschein erhalten, gelesen und akzeptiert
- Annahme: Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger
- Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entspre- chende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung Ziffer 1.3.3 oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich
1.4 Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzli- chen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorherge- hende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Zahlung
- Der RV darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder anneh- men, wenn ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsschluss und Erhalt des Insolvenz- Sicherungsscheins gemäß § 651r, t BGB, Art 252 EGBGB) zur Absicherung der Kundengelder, wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Gleichzeitig ist die volle Prämie einer über den RV ver- mittelten Versicherung direkt an Held - Reisen zu zahlen. Zahlungen an vermittelnde Reisebüros haben keine schuldbefreiende Wirkung. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen, sofern das Rücktrittsrecht des RV aus dem in Ziffer 4.2 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden
- Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemä- ßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.1 zu belasten und dessen Mitnahme zu
- Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur soforti- gen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, AGB, Sicherungsschein und allen vorvertraglichen Informationen.
3. Änderungsvorbehalte
Allgemeines: Die Angebote des RV im Prospekt, Katalog, Internet etc. sind grundsätzlich bindend. Aufgrund technischer Fehler und Änderungen nach Drucklegung muss der RV sich ausdrücklich Preis- und Leistungsänderungen vorbehalten. Der Kunde wird dar- über vor Reiseanmeldung informiert.
Alle nachfolgend aufgeführten Preis- oder Leistungs- änderungen, die sich nach Vertragsschluss aus sach-
lichen Gründen ergeben und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, werden dem Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung auf dauerhaf- tem Datenträger klar und verständlich vor Reisebeginn erklärt. Der Kunde wird sodann darüber informiert, welche tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ihm zur Wahl stehen.
- Preiserhöhungen gemäß § 651f Abs.1 BGB nach Vertragsschluss sind einseitig nur aufgrund höherer Kosten für Treibstoff, Steuern, Abgaben, Gebühren, Wechselkurse etc., bis zu 8% und bis 20 Tage vor Reisebeginn unter Angabe der Berechnung möglich. In gleichem Maße ist der RV auf Verlangen des Kunden zu Preissenkungen
- Andere Vertragsbedingungen oder Leistungsänderungen sind nach Vertragsschluss nur möglich, wenn diese unerheblich sind, d.h. den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und vor Reisebeginn erklärt
- Preiserhöhungen über 8 % des Reisepreises sind nur möglich, wenn der RV dem Reisenden die entspre- chende Preiserhöhung anbietet und verlangt, dass der Reisende innerhalb einer vom RV bestimmten angemes- senen Frist, das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt erklärt. Der Reisende kann auch ein etwaiges Ersatzangebot
- Über andere erhebliche Vertragsänderungen, ohne die der RV die Pauschalreise dem Kunden nicht mehr verschaffen könnte, wird der Kunde unverzüglich infor- miert und ihm dieselbe Wahlmöglichkeit wie in Ziffer 3 angeboten.
- Das Angebot zur Preiserhöhung kann nur bis 20 Tage vor Reisebeginn, das Angebot zu sonstigen Vertragsänderungen nicht nach Reisebeginn unterbrei- tet
- Nach Ablauf der vom RV gesetzten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstiger Vertrags- änderung als Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.1 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
- Eventuelle Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der RV für die Durchführung der geänderten Reise, bei gleicher Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu
4. Rücktritt
- Der Kunde kann vom Pauschalreisevertrag jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Kunde ist aber ver- pflichtet, seinen Rücktritt gegenüber dem RV oder dem Reisevermittler zu erklären. Der RV verliert den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn folgende ange- messene Entschädigungen vom Gesamtreisepreis ver- langen:
Für unsere Busreisen gilt:
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%
- vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reise-antritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
Für unsere See- & Flusskreuzfahrten gilt: - bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35%
- ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75%
- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reise-antritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises
Für unsere Flugreisen gilt:
- bis 42 Tage vor Reiseantritt 20%
- vom 41. bis 28. Tag vor Reiseantritt 40%
- vom 27. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
- vom 14. bis 3. Tag vor Reiseantritt 80%
- ab dem 2.Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reise-
antritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreis
Die Entschädigungssätze beziehen sich auf den Reisepreis einer Person und werden pro Person berech- net. Im Falle von abweichenden Stornobedingungen sind diese im Reisevertrag geregelt.
- Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV oder dem
Reisevermittler. Dem Reisenden wird daher eine schrift- liche Rücktrittserklärung empfohlen.
4.1.2 Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
4.1.3 Der Entschädigungsanspruch des RV entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelba- rer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beein- trächtigen.
- Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungssätze eine höhere, individuell berechne- te Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstan- den sind. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
- Der RV kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurück- treten,
- wenn die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung festgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden der Rücktritt späte- stens unter folgenden Fristen erklärt wird:
20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von mehr als 6 Tagen;
14 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von mindestens 2 bis 6 Tagen;
48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reise von weniger als 2 Tagen;
- wenn der RV aufgrund unvermeidbarer, außerge- wöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist; in diesem Fall ist der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären.
- Der RV verliert seinen Anspruch auf Reisepreiszahlung und muss spätestens 14 Tage nach seiner Rücktrittserklärung geleistete Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückerstatten.
4.3 Der RV kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/ oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information an den RV) unter- nehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
5. Ersatzreisende - Vertragsübertragung
Der Kunde kann bis 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Der RV kann widersprechen, wenn dieser die vertraglichen und/oder die gesetzlichen Vorschriften und Anordnungen nicht erfüllt. Der Kunde und der Dritte haften dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und durch den Wechsel entstehende Mehrkosten. Als Bearbeitungsgebühr fallen 30 € pro Person an. Kosten die durch die Änderung anderer Leistungsbestandteile (Flug, Schiff etc.) entstehen, wer- den dem Kunden belastet.
6. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, soweit überhaupt möglich, wird der Kunde mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 €
pro Person belastet. Anfallende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
7. Reiseabbruch
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (vorzeitige Rückreise oder sonstige zwingende Gründe), hat er kei- nen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird sich jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebli- che Leistungen handelt.
8. Reisemängel, Mitwirkungspflichten des Kunden, Verjährung
- Wird die Reise nicht frei von Mängeln erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist zur unverzüglichen Mängelanzeige gegenüber der Reiseleitung vor Ort verpflichtet oder muss diese seinem Reisevermittler oder direkt dem RV an dessen Sitz zur Kenntnis Der Kunde wird über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des RV in der Leistungsbeschreibung, späte- stens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
- Soweit der RV wegen schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungs- noch Schadensersatz- ansprüche gem. §§ 651m, n BGB geltend
- Der Kunde kann den Reisevertrag wegen eines erheblichen Mangels § 651 l BGB kündigen, jedoch nur, wenn der RV eine ihm vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der RV die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
- Der RV gewährt dem Kunden nach Kündigung Beistand gemäß § 651q BGB in dem er die erforderli- chen Maßnahmen trifft, für die Rückbeförderung sorgt und die Mehrkosten dafür trägt, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist. Hat der Reisende, die den Beistand erfordernden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, kann der Reiseveranstalter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden
- Ansprüche aus § 651i Abs. 3 BGB, wegen man- gelhafter Reiseleistung, verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Die Geltendmachung soll gegenüber dem RV, Held - Reisen, Riesenbergstr. 32, 31840 Hess.Oldendorf oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, erfolgen. Die schriftliche Geltungsmachung wird drin- gend
9. Haftung
Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft her- beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften blei- ben von der Beschränkung unberührt. Der RV haf- tet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-
oder Organisationspflichten des RV ursächlich war.
10. Verbraucherstreitbeilegung und Online- Streitbeilegungsplattform
Der RV nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/ consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung ver- braucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des RV oder mittels E-Mail bereit.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
- Der RV informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggfs. notwendigen Visa sowie über deren evtl. Änderungen vor
- Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzurei- chend oder falsch informiert
- Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt
12. Flugreisen
Der Kunde wird vom RV über die Identität des aus- führenden Luftfahrtunternehmens und dessen Flugbeförderungsleistung informiert, sobald er weiß, welche Fluggesellschaft den Flug wahrscheinlich oder sicher durchführen wird. Dies gilt auch bei einem Wechsel der Fluggesellschaft. Der Kunde wird so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black-List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ index_de.htm
13. Gerichtsstand
Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Bei Klagen gegen- über Kaufleuten, jur. Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder solchen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Witten vereinbart.
14. Abtretung/ Gültigkeit AGB
- Der Kunde kann gerichtliche Ansprüche gegen den RV weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen (abtreten), soweit es nicht Mitreisende sind für die der anspruchstellende Kunde die Verpflichtung nach Ziff. 1.1.2) übernommen
- Diese Reisebedingungen betreffen den Stand vom 01.07.2019 und ersetzen alle früheren Versionen oder Auflagen.
Datenschutz-Information
Im Rahmen Ihrer Reisebuchung informieren wir Sie über die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vertrages. Diese Daten werden für die Zeit der Reisedauer und darüber hinaus im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (10 Jahre) gespeichert. Eine automatische Entscheidungsfindung (Profiling) mit Ihren Daten findet nicht statt. Neben unseren Mitarbeitern erhalten weitere Leistungserbringer, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind, Informationen aus diesem Vertrag. Dies sind z.B. die Reiseleiter, die Bus- oder Shuttlefahrer, Hotel, Fähr- oder Fluggesellschaften. Die unterschiedlichen Empfänger erhalten jeweils nur die für sie erforderlichen Daten (Datenminimierung). Eine Übermittlung an Drittstaaten erfolgt nur, wenn Sie eine Reise in nicht EU-Länder gebucht haben und eine Übermittlung für die Reiseabwicklung gesetzlich vorgeschrieben ist (Visapflicht, etc.).
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Löschung, Einschränkung- und Widerspruchsrecht, Datenübertragbarkeit, Widerrufbarkeit von Einwilligungen und das Beschwer- derecht bei einer Aufsichtsbehörde. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
Held – Reisen
Inh. Hans-Heinrich Held
Riesenbergstr. 32
31840 Hess. Oldendorf
Telefon: 0049-(0)5752 - 927600
Telefax: 0049-(0)5752 – 927620
www.held-reisen.de